Welche Ab-, An- und Ummeldungen müssen im Rahmen eines Umzuges erfolgen?

Umziehen ist mehr als nur seine Wohnung und die Umgebung zu wechseln. Wenn ein Umzug ansteht, egal, ob aus Gründen einer beruflichen Veränderung, oder aber aus privaten oder gesundheitlichen Gründen heraus, gibt es neben dem eigentlichen Umzug eine Menge zusätzliches zu erledigen. Die Wege zu den richtigen Behörden sind nicht selten zeitaufwändig.

Wege und Erledigungen vor dem Umzug

Der kluge Mensch sorgt vor. So ist es auch beim Umziehen. Es gilt Dinge zu erledigen, die vor und nach dem Umzug anstehen. Wenn Sie eine Tageszeitung abonniert haben, sollten Sie diese elektronisch oder telefonisch vor Ihrem Umzug informieren. Sie können aber auch den Nachsendeservice der Post nutzen. Das gleiche gilt für die Beantragung eines neuen Telefonanschlusses beziehungsweise das Abmelden des alten. Hierbei sollten Sie ruhig drei bis vier Wochen Zeit einkalkulieren.

 

Auch Ihr Energieanbieter sollte unbedingt vor dem Umziehen informiert werden. Ihr Grundversorger für Gas- oder Strom bietet eine Zwei-Wochen-Frist zur schriftlichen Kündigung. Ganz wichtig, vergessen Sie nicht Ihre Zählerstände am Auszugstag abzulesen. So begegnen Sie frühzeitig etwaige Abweichungen Ihres tatsächlichen Verbrauches.

 

Umziehen heißt auch, der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) die Änderung der Anschrift sämtlicher TV- und Hörfunkgeräte frühzeitig mitzuteilen. Dies kann postalisch oder via Internet geschehen.

 

Sollten sich Ihre Bankverbindungen durchs Umziehen ändern, teilen Sie diese Ihrem Arbeitgeber mit. Bei einem ‚Filialwechsel‘ Ihrer Bank können Sie mit dem ‚Umzugsservice von Banken‘ bei Beibehaltung von Kontonummern und Daueraufträgen problemlos weiterführen. Die Ab- und Anmeldung von Kindern in Kindergarten und Schule gehören auch zu den wichtigen Schritten, die vor dem Umziehen passieren sollten.

Dinge, die auch nach dem Umzug erledigt werden können

Das Internet birgt fantastische Möglichkeiten der Erleichterung. Hier finden Sie auf Websites Formulare zum Ausdrucken, damit Sie sich das Ausfüllen vor Ort sparen können. Ein wichtiger Weg nach dem Umzug ist der zum Einwohnermeldeamt. Die Ummeldung sollte innerhalb einer Woche nach Ihrem Umzug stattfinden. Für die Ummeldung brauchen Sie auf alle Fälle Ihren Personalausweis. Gegebenenfalls auch den Ihrer Kinder.

 

Wenn Sie Besitzer eines Autos sind, müssen Sie die neuen Kontaktdaten der Kfz-Zulassungsstelle melden. Das geht aber nur nach Abänderung Ihres Personalausweises vom Einwohnermeldeamt. Gerade bei Versicherungen wie Krankenkasse, Haftpflicht, Hausrat oder auch Rechtsschutz ist eine umgehende Meldung einer Adressenänderung von Nöten. Einige verlangen auch die Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes bzw. eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises.

 

Hat Ihr Umzug ein Zuständigkeitswechsel Ihres Finanzamtes zur Folge, reicht eine kurze elektronische oder schriftliche Mitteilung an die zuletzt zuständige Behörde. Bei der Bearbeitung Ihrer nächsten Steuerklärung verständigen sich die Finanzämter untereinander.