Erstattung der Umzugskosten durch die Arbeitsagentur – welche Möglichkeiten gibt es?
Umzug bei zu klein oder zu groß gewordener Wohnung
Notwendige Wohnungsbeschaffung ist eine Voraussetzung, damit Sie als Empfänger von Arbeitslosengeld oder Hartz IV von der Arbeitsagentur die Umzugskosten als einmalige Beihilfe gewährt bekommen. Der Grund dafür kann eine zu klein oder zu groß gewordene Wohnung sein. Zu klein kann eine Wohnung werden, wenn etwa eine alleinstehende Frau Mutter wird oder ein Paar mit Hartz IV-Bezügen Eltern wird.
In einem solchen Fall rechnet die Agentur für Arbeit nach den Bestimmungen genau aus, wie groß die Wohnung und wie teuer sie nach dem Mietspiegel des jeweiligen Wohnortes sein darf. Umgekehrt wird ein Umzug bezahlt, wenn die bisher bewohnte Bleibe zu groß und zu teuer für darin wohnende Hartz IV-Empfänger geworden ist, etwa nach dem Auszug eines Partners oder erwachsener Kinder.
Übernahme der Umzugskosten bei Arbeitsantritt
Die Kostenübernahme für einen Umzug können Sie bei der Arbeitsagentur beantragen, wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus einen neuen Job in einer anderen Stadt gefunden haben. In der Regel haben Sie bei Arbeitsantritt noch nicht die Mittel, den Umzug aus eigener Tasche zu bezahlen. Der zuständige Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit wird allerdings genau prüfen, ob eine Notwendigkeit für einen solchen Umzug vorliegt.
So kann Ihnen nach Auffassung der Arbeitsagenturen in der Regel zugemutet werden, 2,5 Stunden zum Arbeitsplatz hin und wieder zurück zu fahren. Dauert die Fahrt zum neuen Job kürzer, werden die Umzugskosten in der Regel nicht übernommen. Sie können allerdings versuchen, auch dann die Kostenübernahme über ein zinsloses Darlehen der Agentur für Arbeit gewährt zu bekommen.
Kostenvoranschläge von drei Umzugsunternehmen
Beachten sollten Sie, dass von der Arbeitsagentur nur die reinen Kosten für den Umzug übernommen werden. Einpacken und Ausladen der Möbel sowie das Aufstellen und die Kosten für Umzugskisten werden generell nicht übernommen. Zudem verlangt die Agentur für Arbeit von Ihnen als Antragsteller, dass Sie sich Kostenvoranschläge von drei Umzugsunternehmen bzw. Personalvermittlungsagenturen, die sich auf die Vermittlung von Umzugshelfern spezialisiert haben, beschaffen und diese der Arbeitsagentur vorlegen.
Das Amt wird Ihren Antrag dann überprüfen und dem günstigsten Anbieter den Zuschlag erteilen. Die Kosten für Mietkaution und Renovierung werden allerdings in der Regel von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter nur auf Darlehensbasis übernommen.